Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Wenn für 2026 eine Hörgeräteversorgung ansteht, geht es meist um zwei Dinge: Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse tatsächlich, und welche Kosten bleiben als Eigenanteil übrig? In Deutschland ist die Versorgung über das Hilfsmittelsystem geregelt. Das sorgt für eine verlässliche Basisversorgung, führt aber in der Praxis oft zu Fragen, weil Preise, Leistungsumfänge und private Mehrkosten nicht immer leicht vergleichbar sind.

Die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme von Hörgeräten

Die Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) folgt dem Prinzip, dass eine Versorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Hörgeräte zählen als Hilfsmittel. Relevant sind dabei unter anderem Regelungen des Sozialgesetzbuchs, die Hilfsmittel-Richtlinie sowie Festbeträge und Verträge zwischen Krankenkassen und Hörakustikbetrieben. Für Versicherte heißt das: Die Krankenkasse beteiligt sich im Rahmen der medizinisch notwendigen Grundversorgung. Funktionen oder Ausstattungen, die über das medizinisch Erforderliche hinausgehen, können als Mehrkosten eingestuft werden.

Die Höhe der Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026

Wie hoch die Unterstützung „ab 2026“ ausfällt, hängt in der Praxis von den zum Versorgungszeitpunkt gültigen Festbeträgen und den konkreten Vertragsbedingungen der jeweiligen Krankenkasse ab. Es gibt deshalb keinen bundesweit einheitlichen Endpreis, den jede Kasse in jedem Fall bezahlt. Häufig ist jedoch eine Versorgung möglich, bei der Geräte innerhalb des Kassenrahmens (abzüglich gesetzlicher Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt) bereitgestellt werden. Sobald zusätzliche Ausstattungsmerkmale gewählt werden, die nicht als medizinisch notwendig gelten, steigt der Eigenanteil.

Voraussetzungen für die Erstattung durch die Krankenkasse

Grundlage ist in der Regel eine fachärztliche Abklärung (meist HNO) und eine Verordnung. Zusätzlich muss ein Hörverlust vorliegen, der eine Hörgeräteversorgung medizinisch begründet. In der Anpassphase werden Hörmessungen, Vergleichstests und der Nutzen im Alltag dokumentiert. Wichtig ist außerdem, dass die Versorgung über einen Hörakustikbetrieb erfolgt, der mit der Krankenkasse abrechnen kann. Wird außerhalb dieses Systems gekauft, kann die Erstattung eingeschränkt sein oder entfallen.

Das Verfahren zur Beantragung bei der Krankenkasse

Üblich ist: Untersuchung und Verordnung durch die HNO-Praxis, danach Auswahl eines Hörakustikbetriebs, Hörtest und Beratung, mehrere Anpass- und Kontrolltermine sowie eine Testphase im Alltag. Je nach Krankenkasse erfolgt die Genehmigung vorab oder die Abrechnung wird vom Hörakustiker im Rahmen des Vertrags direkt eingereicht. Prüfen Sie dabei genau die Unterlagen (insbesondere Mehrkostenvereinbarungen), damit klar ist, welche Leistungen Kassenanteil sind und welche privat zu zahlen wären.

In der Kostenpraxis lohnt es sich, konkrete Vergleichsangebote einzuholen und die einzelnen Kostenbestandteile getrennt zu betrachten: Anteil der Krankenkasse, gesetzliche Zuzahlung (falls nicht befreit), private Mehrkosten für bestimmte Technikstufen sowie mögliche Kosten für Zubehör. Im deutschen Markt treten als Versorgungsstellen sowohl große Filialketten als auch regionale Fachbetriebe auf; die Abrechnung läuft jeweils über den Kassenvertrag. Die folgende Übersicht nennt verbreitete Versorgungswege und Beispiele für Anbieter, um typische Kostensituationen einzuordnen.


Produkt/Leistung Anbieter Kostenschätzung
Basisversorgung im Rahmen der GKV (Festbetrag) Gesetzliche Krankenkassen (Abrechnung über Vertragspartner im Hörakustik-Handwerk) Häufig weitgehend abgedeckt; gesetzliche Zuzahlung oft 10 € je Gerät, sofern keine Befreiung vorliegt; Mehrkosten können 0 € sein
Versorgung mit Mehrkosten (gehobene Technikstufen) Hörakustik-Filialisten und Fachbetriebe wie KIND, GEERS, Amplifon, Fielmann (abhängig vom Kassenvertrag) Kassenanteil reduziert den Gesamtpreis; privater Eigenanteil je nach Ausstattung häufig von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro pro Ohr
Kauf außerhalb der Kassenabrechnung (z. B. ohne Vertragspartner-Abrechnung) Je nach Händler/Anbieter (modell- und serviceabhängig) Kosten zunächst vollständig selbst zu tragen; eine spätere (Teil-)Erstattung ist oft nur eingeschränkt möglich
Zubehör (z. B. TV-Adapter, Fernmikrofone) Je nach Hersteller und Versorgungsweg Häufig privat zu zahlen; im Einzelfall kann eine medizinische Notwendigkeit geprüft werden

Preise, Kosten oder Kostenschätzungen in diesem Artikel beruhen auf den zuletzt verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Zeitverlauf ändern. Eine unabhängige Prüfung vor finanziellen Entscheidungen wird empfohlen.

Tipps zur Auswahl von Hörgeräten und zum Eigenanteil

Für die Auswahl zählt vor allem der konkrete Alltagsbedarf: ruhige Gespräche, Umgebungslärm, Gruppen, Telefonieren oder die Anbindung an andere Geräte. Lassen Sie sich Unterschiede zwischen Kassenversorgung und Mehrkostenmodellen nachvollziehbar erklären und möglichst in typischen Hörsituationen testen. Sinnvoll ist eine schriftliche Aufstellung, die getrennt ausweist: Kassenleistung, gesetzliche Zuzahlung, private Mehrkosten und enthaltene Serviceleistungen (Nachkontrollen, Nachjustierungen, Reparaturabwicklung).

Um den Eigenanteil zu begrenzen, helfen oft drei Schritte: Erstens mehrere Modelle in der Testphase vergleichen und Eindrücke dokumentieren. Zweitens Mehrkostenpositionen einzeln bewerten (welche Funktion bringt welchen messbaren Nutzen, welche ist eher Komfort). Drittens lokale Services in Ihrer Region berücksichtigen: Eine gute Nachsorge ist entscheidend, weil Hörgeräte regelmäßig nachjustiert werden müssen, damit sie im Alltag dauerhaft gut funktionieren.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für eine persönliche Einschätzung, Diagnose und Behandlung an qualifiziertes medizinisches Fachpersonal.

Unterm Strich gilt: Die Krankenkasse finanziert eine medizinisch notwendige Grundversorgung nach den jeweils gültigen Regeln, während zusätzliche Ausstattung oft zu Mehrkosten führt. Wer die rechtlichen Grundlagen, die typischen Voraussetzungen und den Ablauf der Beantragung kennt, kann Angebote besser einordnen und transparenter entscheiden – passend zum Hörbedarf und zur eigenen Kostenplanung.