Kosten und Abdeckung von Augenoperationen in der Schweiz

In der Schweiz werden Augenoperationen je nach medizinischer Notwendigkeit und Versicherung unterschiedlich finanziert. Manche Eingriffe übernimmt die Grundversicherung vollständig, andere müssen selbst bezahlt werden. Der folgende Überblick zeigt die aktuellen Bedingungen.

Kosten und Abdeckung von Augenoperationen in der Schweiz

Kosten und Abdeckung von Augenoperationen in der Schweiz

Ob Grauer Star, Fehlsichtigkeit oder eine Linsenlösung mit Zusatzfunktionen: In der Schweiz hängen die Kosten für Augenoperationen stark davon ab, ob ein Eingriff medizinisch notwendig ist oder primär der Sehkorrektur dient. Zusätzlich spielen Franchise und Selbstbehalt, die Spitalwahl sowie der Einsatz moderner Technologien eine wichtige Rolle. Ein klarer Überblick hilft, realistische Erwartungen an Abdeckung und Eigenanteil zu entwickeln.

Augenlaser bei Fehlsichtigkeit: Kosten und Kasse

Augenlaserbehandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK, PRK/LASEK oder SMILE) gelten in der Regel als elektive Eingriffe. Das bedeutet: Sie werden häufig nicht von der OKP übernommen, weil Brille oder Kontaktlinsen als ausreichende Alternative gelten. Ausnahmen sind möglich, aber selten und meist an strenge Kriterien geknüpft (z. B. wenn eine Korrektur mit Sehhilfen medizinisch nicht sinnvoll oder nicht tolerierbar ist). In der Praxis sollten Patientinnen und Patienten daher meist mit Selbstzahlung rechnen.

Finanzierung und Kostenübernahme: So funktioniert es

Für die Finanzierung und Kostenübernahme sind in der Schweiz drei Ebenen entscheidend: die OKP (Grundversicherung), eine allfällige Zusatzversicherung und die eigenen Kosten (Selbstbehalt, Franchise, nicht gedeckte Leistungen). Bei einer medizinisch indizierten Operation im ambulanten Setting übernimmt die OKP grundsätzlich die Pflichtleistungen nach Tarif, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Bei stationären Eingriffen kommen zusätzlich kantonale Spitalplanung und Spitallisten ins Spiel.

Wichtig ist auch die Wahl der Leistungserbringung: Wird eine Operation in einer privaten Klinik durchgeführt, kann die OKP zwar den Pflichtanteil übernehmen, aber nur im Rahmen der anerkannten Tarife und Bedingungen. Mehrleistungen (z. B. Komfort, Chefarztbehandlung, bestimmte Linsen- oder Laser-Add-ons) sind typischerweise nicht Teil der Grundversicherung und müssen über Zusatzversicherung oder privat bezahlt werden.

Kataraktoperation (Grauer Star): Was ist abgedeckt?

Die Kataraktoperation (Grauer Star) zählt meist zu den klar medizinisch begründeten Eingriffen, wenn die Trübung der Linse die Sehfunktion relevant einschränkt. In solchen Fällen ist der Linsenaustausch mit Implantation einer Standard-Intraokularlinse in der Regel eine Pflichtleistung der OKP. Abgedeckt sind typischerweise die notwendigen Voruntersuchungen, der Eingriff selbst und die Standardversorgung.

Nicht automatisch eingeschlossen sind jedoch Zusatzleistungen, die über die Standardbehandlung hinausgehen: Dazu gehören häufig Premiumlinsen (z. B. multifokal oder torisch), Laser-assistierte Schritte (je nach medizinischer Notwendigkeit und Tarif) oder Zusatzmessungen, die primär der Brillenunabhängigkeit dienen. Genau hier entstehen in der Praxis oft Eigenkosten, die vorab transparent geklärt werden sollten.

Kosten und Abdeckung: realistische Richtwerte

Bei Kosten und Abdeckung lohnt es sich, zwischen dem „OKP-Teil“ und den „Extras“ zu unterscheiden. Für die OKP-relevante Standardversorgung sind die direkten Rechnungsbeträge zwar häufig hoch, der erstattete Anteil richtet sich aber nach den geltenden Tarifen; für Versicherte spürbar sind vor allem Franchise, Selbstbehalt und nicht gedeckte Positionen. Bei Selbstzahlerleistungen (typisch bei refraktiver Laserchirurgie) variieren die Preise je nach Methode, Standort, Umfang der Diagnostik, Nachkontrollen sowie Erfahrung und Infrastruktur der Einrichtung.

Im Schweizer Markt treten sowohl Universitätsspitäler als auch private Klinikketten als Anbieter auf. Die folgende Übersicht nennt Beispiele realer Institutionen und typische Kostenspannen, wie sie im Alltag häufig anzutreffen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).


Product/Service Provider Cost Estimation
Katarakt-OP mit Standardlinse (pro Auge) Universitätsspital Zürich (USZ) OKP-Pflichtleistung nach Tarif; Eigenanteil meist Franchise/Selbstbehalt, ggf. Zusatzkosten für Wahlleistungen
Katarakt-OP mit Standardlinse (pro Auge) Inselspital Bern OKP-Pflichtleistung nach Tarif; Eigenanteil abhängig von Franchise/Selbstbehalt und gewählten Mehrleistungen
Katarakt-OP mit Premiumlinse (Aufpreis) Hirslanden Kliniken Aufpreise für Premiumlinsen oft im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend CHF pro Auge, je nach Linse/Leistungsumfang
Katarakt-OP / refraktiver Linsentausch (Selbstzahler-Anteile möglich) Vista Augenpraxen und Kliniken Zusatzleistungen (z. B. Premiumlinsen, erweiterte Diagnostik) häufig als private Zusatzkosten ausgewiesen
Augenlaser (LASIK/PRK/SMILE, pro Auge) Pallas Kliniken Typisch mehrere hundert bis einige tausend CHF pro Auge; Abdeckung durch OKP meist nicht gegeben
Augenlaser (LASIK/PRK/SMILE, pro Auge) Swiss Visio Typisch mehrere hundert bis einige tausend CHF pro Auge; Preis abhängig von Methode und Paketumfang

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Vor finanziellen Entscheidungen wird eine unabhängige Recherche empfohlen.

Zusätzliche Kosten durch Speziallinsen: worauf achten?

Zusätzliche Kosten durch Speziallinsen entstehen vor allem dann, wenn neben der Behandlung des Grauen Stars auch eine Reduktion der Brillenabhängigkeit angestrebt wird. Torische Linsen können Hornhautverkrümmung ausgleichen; multifokale oder EDOF-Linsen zielen auf besseres Sehen in mehreren Distanzen. Solche Linsen sind nicht per se „medizinisch notwendig“ im Sinne der Grundversicherung, weshalb häufig ein privat zu zahlender Aufpreis anfällt.

Neben dem Linsenpreis können weitere Zusatzkosten entstehen: präzisere Vermessungen (Biometrie, Topografie), zusätzliche Planung bei Astigmatismus, erweiterte Nachkontrollen oder Kosten für Korrekturen, falls ein Ergebnis nicht wie erwartet ausfällt. Sinnvoll ist es, sich vorab schriftlich erklären zu lassen, welche Leistungen im Gesamtpreis enthalten sind (Voruntersuchung, Operation, Medikation, Nachkontrollen) und welche Positionen als Wahl- oder Zusatzleistung separat verrechnet werden.

Am Ende gilt: In der Schweiz ist die medizinisch begründete Augenoperation oft solide über die OKP abgesichert, während Komfort- und Optimierungsziele (Brillenfreiheit, Premiumlinsen, refraktive Laserchirurgie) meist zu Eigenkosten führen. Wer die Trennung zwischen Pflichtleistung und Zusatzleistung versteht und die persönlichen Versicherungsparameter (Franchise, Zusatzdeckung, Spitalwahl) prüft, kann Kostenrisiken deutlich besser einschätzen.